Die Beschwerde ist daher - soweit darauf eingetreten werden kann - vollumfänglich abzuweisen und die angefochtene Verfügung ist grundsätzlich zu bestätigen. [12] Zu beziehen beim Schweizerischen Heilmittelinstitut, Erlachstrasse 8, 3000 Bern 9, oder unter: http://www.swissmedic.ch/files/pdf/Erlaeuterungen_ zur_Patienteninformation1.pdf [13] Systematische Erlassesammlung der IKV/IKS 224.12. [14] Zu beziehen beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL); vgl. dazu SR 812.214.11. [15] Systematische Erlassesammlung der IKV/IKS 110.1.