Auch wenn von der Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen keine konkreten und akuten Gesundheitsgefahren ausgehen, ist doch das öffentliche, gesundheitspolizeiliche Interesse an einer ausreichenden Information der Fachpersonen und der Patienten gerade auch bei Phytopharmaka als gewichtig zu werten. Die im Vergleich zu Synthetika relativ wenig bekannten pharmakologischen Eigenschaften derartiger Präparate verlangen nach einer sorgfältigen und möglichst umfassenden Information insbesondere des Fachpublikums über die bekannten wirksamkeitsmitbestimmenden Stoffe und deren Menge im Präparat.