Zusammenfassung des Sachverhalts: Das zu beurteilende Heilmittel wurde erstmals am 19. Dezember 1997 bei der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) registriert. Es handelt sich dabei um ein pflanzliches Arzneimittel, das einen Trockenextrakt aus Weissdorn-Blättern mit Blüten enthält, welcher mit dem Auszugsmittel Methanol gewonnen wird. Das Präparat weist ein Droge/Extrakt-Verhältnis von 4-7:1 auf. Es ist in der Verkaufskategorie D eingeteilt und für die Behandlung nervöser Herzbeschwerden zugelassen. In der Arzneimittelinformation des Präparates (Packungstext und Patienteninformation) waren ursprünglich sowohl das Auszugsmittel als auch das Droge/Extrakt-Verhältnis angegeben.