Soweit der Text nicht abgeändert wird, ist erst dessen förmliche Genehmigung als Verfügung zu qualifizieren (E. 4.1). - Ein Widerruf der Genehmigung eines rechtswidrigen Arzneimittelinformationstextes ist zulässig, wenn weder im Genehmigungsverfahren eine umfassende wissenschaftliche Sachverhaltsabklärung durchgeführt worden ist noch die privaten Interessen an ihrem Bestand die öffentlichen Interessen an der Durchsetzung des richtigen materiellen Rechts zu überwiegen vermögen (E. 4.2).