Die Informationstexte müssen den gesetzlichen Anforderungen, aber auch dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie neuen Ereignissen und Beurteilungen entsprechen (E. 2.2). - Die Angabe des Droge/Extrakt-Verhältnisses in der Arzneimittelinformation entspricht bei pflanzlichen Arzneimitteln, deren pharmazeutisch wirksamen Inhaltsstoffe nur teilweise bekannt sind (insbesondere Weissdornextrakte), dem wissenschaftlich anerkannten Informationsbedürfnis der Patienten und Fachpersonen. Die Vorschriften der AMZV bilden eine genügende Rechtsgrundlage für die behördliche Anordnung dieser Angabe (E. 2.3).