Eine präzise Schätzung des Marktwertes einer Zulassung ist allerdings ausserordentlich schwierig, hängt dieser doch zu einem grossen Teil von der Interessenlage und den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten eines allfälligen Erwerbers ab. Trotz dieser Unsicherheiten ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass die Zulassung eines Arzneimittels der Inverkehrbringerin einen erheblichen Nutzen bringt, erlaubt die gesundheitspolizeiliche, behördliche Prüfung eines Produktes und die anschliessende Erteilung einer Polizeibewilligung doch dessen Vermarktung und ist damit für die Inverkehrbringerin von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.