Sie verweist hiezu auf die von Herrn Dr. iur. Z. verfasste Vernehmlassung der Interessengemeinschaft für pharmazeutische und kosmetische Produkte zu einer Änderung der AMZV vom 9. November 2001 (im Folgenden: Vernehmlassung IPK). Diese betraf allerdings einen Verordnungsentwurf, der wesentlich höhere Gebühren vorsah. Der Verfasser geht zudem in seinen Berechnungen von einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 17,5 Arbeitsstunden aus und nimmt an, dass sich einzig Regulatory Reviewers mit der Bearbeitung der Gesuche befassen würden. Aus der Vernehmlassung IPK kann daher nicht abgeleitet werden, das Institut mache einen zu hohen durchschnittlichen Arbeitsaufwand geltend.