5 einen Regulatory Affairs Assistant, 4 Arbeitsstunden für die Prüfung durch einen Regulatory Reviewer und je 2,5 Stunden für die Prüfung durch einen Clinical Reviewer und einen Preclinical Reviewer nötig. Die Beschwerdeführerin stellt sich auf den Standpunkt, der geltend gemachte durchschnittliche Aufwand sei nicht nachvollziehbar, da das Institut nicht über die erforderlichen personellen Kapazitäten verfüge, um für jedes Umwandlungsgesuch insgesamt 14 Arbeitsstunden aufzuwenden. Sie verweist hiezu auf die von Herrn Dr. iur.