Die Summe aller vom Institut einverlangten Gebühren deckt in keiner Weise seinen Gesamtaufwand, wird doch das Institut zu einem beträchtlichen Teil aus der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch den Bund finanziert. 4.4.1. Das Institut hat in seiner Vernehmlassung vom 29. November 2002 dargelegt, dass bei der Bearbeitung von Gesuchen um erstmalige Zulassung bei Ablauf einer IKS-Registrierung ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von 14 Stunden anfalle. Davon seien 5 Arbeitsstunden für die Bearbeitung durch