3 - für die Prüfung der Gesuchsunterlagen: Fr. 500.- - für die Prüfung der Packungselemente: Fr. 200.- - für die Prüfung der Patienteninformation: Fr. 300.- - für die Prüfung der Fachinformation: Fr. 800.- Ist im Rahmen der Beurteilung von Umwandlungsgesuchen eine vollumfängliche Prüfung der Unterlagen und der Arzneimittelinformation erforderlich, wie dies unbestrittenermassen im vorliegenden Verfahren der Fall war, hat das Institut damit eine pauschale Gebühr von insgesamt Fr. 1’800.- zu erheben.