Mit Schreiben vom 10. September 2002 wandte sich der Beschwerdeführer an das Institut und machte geltend, entgegen der Auffassung der Fachstelle müsse die Herstellung von Magistralrezepturen durch einen GMP-konformen Betrieb in direktem Auftrag von Ärzten möglich sein, da ein solcher Betrieb besser noch als öffentliche oder Spitalapotheken die Qualität der herzustellenden Arzneimittel garantieren könne, und nur so sichergestellt sei, dass in Gebieten ohne Apotheken Magistralrezepturen den Patienten abgegeben werden könnten. Der Beschwerdeführer forderte das Institut aus diesen Gründen auf, im Falle der Verweigerung einer Bewilligung