3 die Mängel behoben würden. Dem Beschwerdeführer wurde daher eine Frist bis zum 31. August 2002 zur Einreichung eines Massnahmeplanes sowie weiterer Unterlagen gesetzt. B. Auf Empfehlung der Fachstelle reichte der Beschwerdeführer am 30. Juli 2002 beim Institut ein neues Gesuch um erstmalige Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Herstellung von und den Grosshandel mit Arzneimitteln ein.