Im Juni 2002 hat sich der Beschwerdeführer entschlossen, seine Herstellungsund Vertriebstätigkeit auf Arzneimittel nach Formula magistralis (Magistralrezepturen), Formula officinalis (Offizinalrezepturen) und Arzneimittel nach eigener Formel (Hausspezialitäten) zu beschränken. Im Hinblick auf diese Tätigkeit ersuchte er die Regionale Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz (nachfolgend: Fachstelle) um Durchführung einer Inspektion seines Betriebes, die am 22. Juli 2002 stattfand. Im Inspektionsbericht vom 26. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer auf verschiedene wesentliche betriebliche Mängel aufmerksam gemacht. Da noch keine abschliessende Beurteilung der Einhaltung der Regeln der Guten