1 Heilmittel. Bewilligung für die Herstellung von nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln. Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen. Dispositionsmaxime im Gesuchsverfahren. Reformatio in peius. Art. 61 Abs. 1 VwVG. Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 Bst. a, b und c HMG. Art. 6 AMBV. - Im Beschwerdeverfahren kann nur über Fragen entschieden werden, die Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens und der angefochtenen Verfügung waren (E. 1.3).