Mit der CE-Zertifizierung wird damit einem Produkt nicht etwa eine absolute Sicherheit attestiert, sondern es wird einzig bestätigt, dass die Risiken für Gesundheit und Sicherheit soweit möglich und angemessen reduziert wurden und im Vergleich zum Nutzen in Kauf genommen werden können. Da sich die Richtlinie 98/79/EG - wie bereits ausgeführt - nicht mit den Voraussetzungen zur Abgabe von In-vitro-Diagnostika befasst (vgl. E. 5.2 hiervor), kann aus seiner CE-Zertifizierung auch nicht geschlossen werden, die allenfalls verbleibenden Gesundheitsrisiken dürften bei der innerstaatlichen Beurteilung der Zulässigkeit der Publikumsabgabe nicht berücksichtigt werden.