19 kann, dass aber nur ein einziger Alkoholtupfer mitgeliefert wird. Eine ausreichende Desinfektion der Einstichstelle bei Wiederholung des Tests ist nicht sichergestellt. Die Anwendung des Produktes - insbesondere durch Laien - kann damit zu einer unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit der Probanden führen. 6.2.7. Die Beschwerdeführerin macht allerdings geltend, dass vom zu beurteilenden Produkt keine inakzeptablen Gefahren für die öffentliche Gesundheit ausgehen könnten, weil es im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und als sicher befunden worden sei (CE-Zertifizierung).