Dies aber bringe das Risiko vermehrter Resistenzbildung mit sich, was aus gesundheitspolizeilicher Sicht vermieden werden müsse. Die Beschwerdeführerin betont, dass die Eradikationstherapie bei einem HP-Befall grundsätzlich angezeigt sei und dank dem zu beurteilenden Produkt gezielt eingesetzt werden könne. Das Risiko der Resistenzbildung lasse sich durch eine geeignete Therapieanordnung vermeiden oder doch wesentlich verringern. Nach Praxis der REKO HM besteht ein erhebliches gesundheitspolizeiliches Interesse daran, die Wirksamkeit der zugelassenen Antibiotika möglichst lange zu erhalten und die Resistenzbildung einzudämmen (vgl. VPB 67.31 E. 9 f).