Die Beschwerdeführerin stellt sich auf den Standpunkt, die Interpretation des Testergebnisses sei beim zu beurteilenden Produkt sehr einfach und auch für Laien möglich, müsse doch bloss abgelesen werden, ob der Teststreifen ein positives oder ein negatives Ergebnis anzeigt. Wie das Institut zu Recht festhält, zielt eine derartige Betrachtungsweise zu kurz. Die Durchführung eines Tests mit einem In-vitro-Diagnostikum stellt nur eine - und keineswegs die wichtigste - Massnahme im Rahmen einer Diagnose dar.