In derartigen Fällen ist eine umfassende Diagnose und die geeignete Therapie, sei es die nach Auffassung der Beschwerdeführerin angezeigte Eradikationstherapie, sei es eine andere Behandlungsart, ausgeschlossen und die Gesundheit der Patienten in Gefahr. Es kann offen bleiben, ob bei einem falsch negativen Resultat sich auch die Gefahr der Übertragung von HP auf weitere Personen erhöhte, weil angezeigte Hygienemassnahmen unterlassen werden könnten, ist doch unklar, welche besonderen Massnahmen zu ergreifen wären.