Es besteht die erhebliche Gefahr, dass die Patienten bei falsch negativen Resultaten weiterhin auftretende Symptome, die nicht mit Schmerzen verbunden sind (z. B. Mundgeruch, Appetitlosigkeit), unterschätzen und - entgegen dem Hinweis in der Gebrauchsanweisung - auf den Beizug eines Arztes verzichten könnten. In derartigen Fällen ist eine umfassende Diagnose und die geeignete Therapie, sei es die nach Auffassung der Beschwerdeführerin angezeigte Eradikationstherapie, sei es eine andere Behandlungsart, ausgeschlossen und die Gesundheit der Patienten in Gefahr.