Wie noch zu zeigen sein wird, ist diese Erkenntnis allerdings von geringer Bedeutung, ist doch die Beurteilung des Gesundheitszustandes nur aufgrund einer umfassenden ärztlichen Diagnose möglich (vgl. E. 6.2.3 hiernach). Die schnellere und direktere Information, welche das Produkt im Rahmen der Publikumsabgabe ermöglicht, stellt nach Auffassung der REKO HM keinen wesentlichen Vorteil gegenüber der Abgabe an Fachpersonen dar und beeinträchtigt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht in unverhältnismässiger Weise. 6.1.3.