Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Patienten liegt angesichts der von In-vitro-Diagnostika ausgehenden Gesundheitsgefahren im öffentlichen Interesse. Durch die Publikumsabgabe des zu beurteilenden Produktes werden die Patienten zwar in die Lage versetzt, ohne Beizug einer Fachperson eine allfällige HP-Infektion zu erkennen. Wie noch zu zeigen sein wird, ist diese Erkenntnis allerdings von geringer Bedeutung, ist doch die Beurteilung des Gesundheitszustandes nur aufgrund einer umfassenden ärztlichen Diagnose möglich (vgl. E. 6.2.3 hiernach).