Y. nicht berücksichtigt wird. Der Gutachter weist zudem nicht überzeugend nach, weshalb die Eradikationstherapie bei einer Publikumsabgabe des zu beurteilenden Produktes erfolgreicher eingesetzt werden könnte als bei der Abgabe des Produktes an Fachleute. Zu beachten ist weiter, dass eine Eradikationstherapie nur von einem Arzt angeordnet werden kann, sind doch die dazu geeigneten Antibiotika verschreibungspflichtig. In der Gebrauchsanweisung des zu beurteilenden Produktes werden die Patienten denn auch zu Recht aufgefordert, bei einem positiven Testergebnis einen Arzt aufzusuchen, damit dieser die nötigen weiteren Schritte in die Wege leiten kann.