Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat denn auch in einer Entscheidung vom 25. Januar 2002 (K [2002] 297) bezüglich der Beschränkung der Abgabe von HIV-Tests auf Fachpersonen festgestellt, dass die Richtlinie 98/79/EG «keine Bestimmungen über die Abgabe von In-vitro-Diagnostika nach ihrem Inverkehrbringen oder ihrer Inbetriebnahme» enthalte. Die Kommission kam daher zum Schluss, dass einzelstaatliche Vorschriften über die Abgabe von In-vitro-Diagnostika nicht in den Anwendungsbereich der Harmonisierungsvorschriften der Richtlinie 98/79/EG fallen und - entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin anlässlich der