9 Von In-vitro-Diagnostika gehen - wie dies der Gesetzgeber zu Recht festgestellt hat - regelmässig relativ erhebliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit aus (E. 4.1.1 hiervor, vgl. F. Pflüger/T. Räpple/K. Siems, Rechtliche Behandlung von In-vitro-Diagnostika nach der 2. MPG-Novelle, in: MedizinProdukteRecht 3 [2003] S. 13). Sie werden im Rahmen der Abklärung des Gesundheitszustandes von Patienten eingesetzt und bilden eine Grundlage für die Auswahl der geeigneten Therapie. Ihre Zuverlässigkeit, aber auch die richtige Interpretation von Testergebnissen sind wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg einer Therapie.