Vielmehr ist davon auszugehen, dass die bewährte Regelung in das neue Recht übernommen werden sollte. So wird in der Botschaft etwa betont, dass die Abgabe von gewissen In-vitro-Diagnostika (wie HIV-Tests) an das Publikum höchstens mittels ärztlicher Verschreibung möglich sein soll (Botschaft HMG S. 77), im Normalfall also weiterhin verboten bleibe. Das Parlament ist dem bundesrätlichen Entwurf zu Art. 47 Abs. 2 Bst. b HMG ohne einlässliche Beratung gefolgt, so dass festzustellen ist, dass nach dem