11 der Verordnung vom 24. Februar 1993 über die In-vitro-Diagnostika (AS 1993 967) ein Verbot der Abgabe von In-vitro-Diagnostika an die Öffentlichkeit erlassen sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ermächtigt, Ausnahmen zu bewilligen. Es finden sich keine Anzeichen dafür, dass der Gesetzgeber beim Erlass des HMG von dieser altrechtlichen Konzeption abweichen wollte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die bewährte Regelung in das neue Recht übernommen werden sollte.