47 Abs. 2 Bst. b HMG den Bundesrat zum Erlass eines generellen Verbotes mit der Möglichkeit der einzelfallweisen Bewilligung für das Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika. Es fragt sich allerdings, ob diese Rechtssetzungskompetenz bloss die Einführung einer Pflicht zur Einholung einer Polizeibewilligung umfasst, auf deren Erteilung nach herrschender Lehre bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ein Anspruch besteht (vgl. etwa U. Häfelin/G. Müller, a.a.