3 erfolgreicher sei, als symptomatische Therapien von Magenbeschwerden. Dadurch könnten bedeutende Kosten im Gesundheitswesen eingespart werden. C. Mit Verfügung vom 4. Juli 2002 wies das Institut das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Publikumsabgabe des zu beurteilenden Produktes ab und stellte fest, die Publikumswerbung für dieses Produkt sei verboten.