B. Nachdem die Beschwerdeführerin vom Institut darauf aufmerksam gemacht worden war, dass dieses Produkt nicht an das Publikum abgegeben werden dürfe, reichte sie am 16. April 2002 ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur direkten Abgabe des zu beurteilenden Produktes an das Publikum ein. Dieses Gesuch begründete die Beschwerdeführerin im Wesentlichen damit, dass das Produkt die frühzeitige Diagnose eines HP-Befalls ermögliche, was eine schnellere ärztliche Eradikationstherapie erlaube, die wesentlich