Mit Eingabe vom 16. August 2004 erheben die Y. und Z. (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen) Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (Rekurskommission, BRK). Die Beschwerdeführerinnen beantragen namentlich, es sei festzustellen, dass die Offerten der ARGE X. für die Infrastrukturausbauten K. und O. qualitativ die Anforderungen der Ausschreibung im SHAB erfüllten. Die Offerten der ARGE X. seien in die Bewertung einzubeziehen. Die Arbeiten betreffend die Infrastrukturausbauten K. seien an die ARGE X. zu vergeben; eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die SBB zurückzuweisen.