2 Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) X., bestehend aus der Y. und der Z., wurde für beide Aufträge selektioniert und reichte entsprechende Angebote ein. Die SBB erteilten den Zuschlag für die Infrastrukturausbauten K. an die ARGE A. und den Zuschlag für die Infrastrukturausbauten O. an die ARGE B. Die SBB teilten der ARGE X. mit, dass ihre beiden Angebote aus qualitativen Gründen nicht hätten berücksichtigt werden können. (…) B. Mit Eingabe vom 16. August 2004 erheben die Y. und Z. (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen) Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (Rekurskommission, BRK).