{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2005-03-11", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-69-56--_2005-03-11.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150007004.pdf?ID=150007004", "Checksum": "c38defd038975ff16d96352c50f7f014"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 69.56 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 11.03.2005 JAAC 69.56 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 11.03.2005 JAAC 69.56 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 11.03.2005 JAAC 69.56 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:21:00", "Checksum": "6353757184f4f826cdcd0b78a81e6e64", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 11.03.2005 JAAC 69.56 \r\n\n 2\nDie Arbeitsgemeinschaft (ARGE) X., bestehend aus der Y. und der Z., wurde für\nbeide Aufträge selektioniert und reichte entsprechende Angebote ein. Die SBB\nerteilten den Zuschlag für die Infrastrukturausbauten K. an die ARGE A. und\nden Zuschlag für die Infrastrukturausbauten O. an die ARGE B. Die SBB teilten\nder ARGE X. mit, dass ihre beiden Angebote aus qualitativen Gründen nicht\nhätten berücksichtigt werden können. (…)\nB. Mit Eingabe vom 16. August 2004 erheben die Y. und Z. (nachfolgend:\nBeschwerdeführerinnen) Beschwerde bei der Eidgenössischen\nRekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen (Rekurskommission,\nBRK). Die Beschwerdeführerinnen beantragen namentlich, es sei festzustellen,\ndass die Offerten der ARGE X. für die Infrastrukturausbauten K. und\nO. qualitativ die Anforderungen der Ausschreibung im SHAB erfüllten.\nDie Offerten der ARGE X. seien in die Bewertung einzubeziehen. Die\nArbeiten betreffend die Infrastrukturausbauten K. seien an die ARGE X. zu\nvergeben; eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die SBB\nzurückzuweisen. (…)\nC. Die SBB stellen in ihrer Stellungnahme vom 27. August 2004 insbesondere\nden Antrag, die Beschwerden seien vollumfänglich abzuweisen.\nAus den Erwägungen:\n1. (…)\n2.a. Die SBB haben ein selektives, d. h. ein zweistufiges Submissionsverfahren\ndurchgeführt. In der als Präqualifikation bezeichneten ersten Stufe hatten\ndie Bewerber ihre generelle Eignung zur Ausführung des Auftrags glaubhaft\ndarzulegen und mit Referenzauskünften überprüfen zu lassen. Zu erfüllen\nwaren gemäss öffentlicher Ausschreibung die folgenden Eignungskriterien:\n1) Fachliche Kompetenz, Referenzen, Erfahrung bei vergleichbar komplexen\nProjekten, insbesondere Bauen unter Eisenbahnbetrieb\n2) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit\n3) Qualifikation der Schlüsselpersonen in Projektmanagement, Projektierung\nund Ausführung\n4) Dem Umfang der Aufgabe entsprechende Organisation des GU\n(Generalunternehmers)\nIn den «Grundlagen zur Bewerbung (…)» wurden die genannten\nEignungskriterien und die zu erbringenden Nachweise folgendermassen\npräzisiert:\n\nKriterium Nachweis Gewicht\n\n3\nWirtschaftliche a) Zusicherung einer 20%\nLeistungsfähigkeit Erfüllungsgarantie bei\nAuftragserteilung\nb) Massnahmen zur\nMinimierung einer\nallfälligen Insolvenz\nwährend der gesamten\nAuftragserfüllung (z. B.\ndurch solidarische\nHaftung der\nmassgebenden\nLeistungserbringer)\nQualifikation bezüglich 2 Referenzen pro 20%\nder ausgeschriebenen Arbeitsgattung\nArbeitsgattungen\nFachkompetenz des 2 Referenzen pro 20%\nSchlüsselpersonals Person bez.\nArbeitsgattung\nQualifikation Organisation und 20%\nAnbieterorganisation Erfahrung in\nZusammenarbeit mit\nden verschiedenen\nFachsparten innerhalb\ndes Anbieters\nQualitätsmanagement Nachweis eines 20%\nunternehmensbezogenen\nQualitäts-managements\n100%\n\nZum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien waren zusammen mit den\nBewerbungsunterlagen abgegebene Formulare auszufüllen.\nIn der zweiten Stufe (Angebotsphase) war anhand der in den\nAusschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien das wirtschaftlich\ngünstigste Angebot zu ermitteln. Die Anbietenden hatten hierfür auf separaten\nAngebotsformularen je ein technisches und ein kommerzielles Angebot\neinzureichen. Die Qualität des technischen Angebots wurde anhand der\nfolgenden Kriterien beurteilt:\n\n4\nNr. Kriterium Anforderungen Mindest- Gewicht Mindestgemäss Ziff. note wert\nNr.\nI Personelle und technische 8.3.1 2 40 80\nLeistungsfähigkeit\nII Stellungnahme des Anbieters zum 8.3.2 2 20 40\nBauprojekt\nIII Logistikkonzept 8.3.3 2 10 20\nIV Projektbezogenes 8.3.4 2 10 20\nQualitätsmanagement\nV Umsetzung der Umweltauflage 8.3.5 2 10 20\nVI Konzept zur Einhaltung der 8.3.6 2 10 20\nSicherheits-bestimmungen\nQualitätslevel 200\n\nDie Notenskala bei den einzelnen Kriterien bewegte sich zwischen 0 und 4 (0 =\nnicht beurteilbar, d. h. keine oder unzureichende Angaben zum Kriterium, 1\n= den Anforderungen nicht genügend, 2 = den Anforderungen genügend, 3 =\nAnforderungen gut erfüllt, 4 = Anforderungen über den Erwartungen erfüllt).\nDie beim technischen Angebot erreichbare Maximalpunktezahl betrug damit\n400 Punkte.\nDiejenigen (technischen) Angebote, die den Qualitätslevel von mindestens\n200 Punkten erreichten, wurden anschliessend einer wirtschaftlichen Prüfung\nunterzogen. Die Wirtschaftlichkeit beurteilte sich dabei nach den folgenden\nKriterien:\n\n"}