8 der vorliegenden Beschwerde jedoch nicht herleiten. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin untersteht, wie der Anhang 1 zur VoeB unmissverständlich aufzeigt, nicht die gesamte Kategorie «Fernmeldewesen» gemäss CPC Referenz-Nr. 752 ausnahmslos dem BoeB (…). Wie vorstehend dargelegt, fallen die vorliegend zu vergebenden PWLAN-Dienste in die von der Unterstellung unter das Gesetz ausdrücklich ausgenommene Unterklasse