Das Element der dynamischen Veränderung fehle den WLAN[6]-Netzen völlig. Während GSM[7]- und UMTS[8]-Netze fähig seien, sich selber dynamisch dem Verkehr anzupassen, seien WLAN-Netze starr und insoweit «dumm», als sie lediglich Bandbreite zu übermitteln vermöchten, aber keine Rekonfiguration gemäss Datenverkehr vorsehen würden (…). Bei PWLAN handelt es sich um Breitbandtechnologie («high bandwidth capacity»), die den Benutzern die gleichzeitige Übertragung von Sprache, Daten und/oder Bildern ermöglicht. PWLAN entspricht somit der Definition in der CPC-Unterklasse Nr. 75260. Nicht stichhaltig ist die Argumentation der Beschwerdeführerin, PWLAN sei Teil des öffentlichen Kommunikationsnetzes,