ferner Hubert Stöckli [Hrsg.], Das Vergaberecht der Schweiz, Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung, 6. Auflage, Freiburg 2004, S. 321). Die nähere Prüfung, ob eine bestimmte Dienstleistung dem BoeB untersteht, ist demnach im Lichte der entsprechenden CPC-Referenz-Nummer vorzunehmen (Entscheid der BRK vom 3. November 2000, veröffentlicht in VPB 65.41 E. 3a). Die SBB AG ist der Auffassung, dass die Beschaffung der vorliegend zur Diskussion stehenden Telekommunikationsdienstleistungen nicht in den Geltungsbereich des BoeB falle, da sie der ausdrücklich von der Unterstellung ausgenommenen Unterklasse 75260 «Integrated telecommunications services» zuzuordnen sei (…).