Im Übrigen wird auf die Referenz-Nummern der (provisorischen) Zentralen Produkteklassifikation (Central Product Classification, CPC) der Vereinten Nationen (UNO; Ausgabe 1991) verwiesen, die, obwohl im Jahre 1998 die Version 1.0 der CPC verabschiedet worden ist, für die Auslegung des ÜoeB sowie der VoeB nach wie vor massgebend ist (Entscheid der BRK vom 11. Oktober 2001, veröffentlicht in VPB 66.4 E. 2c/aa; ferner Hubert Stöckli [Hrsg.], Das Vergaberecht der Schweiz, Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung, 6. Auflage, Freiburg 2004, S. 321).