Die zu vergebenden Dienstleistungen stehen somit jedenfalls teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb. Es handelt sich nicht um von der Unterstellung unter das BoeB ausgenommene Tätigkeiten, die nicht unmittelbar etwas mit dem Bereich Verkehr zu tun haben. Der Wert der ausgeschriebenen Dienstleistungen (Eigenbedarf der SBB AG für die vorgesehene Vertragsdauer von zwei Jahren) geht weder aus den