Zürich 2003, Rz. 96 ff. mit Hinweisen). Der Umstand, dass die SBB AG dem Partner bzw. Betreiber gewisse Vorgaben macht, welche dieser ihr gegenüber einzuhalten hat, vermag daran nichts zu ändern. Anderseits beabsichtigt die SBB AG aber vom ausgewählten Betreiber für zwei Jahre PWLAN-Dienstleistungen für ihren Eigenbedarf zu beziehen. Im Bereich der Eigennutzung tritt die SBB AG als Kundin, d. h. als Nachfragerin von Kommunikationsdienstleistungen PWLAN gegen Entgelt auf. Der betreffende Anbieter hat zudem die Nutzung weiterer Hotspots anderer Anbieter ausserhalb des auf Standorten der SBB AG befindlichen PWLAN-Netzes mittels «Roaming» sicherzustellen.