1 - Soweit die Schweizerischen Bundesbahnen SBB AG (SBB AG) eine Partnerschaft sucht, in deren Rahmen sie ihrerseits Leistungen gegen Entschädigung erbringt, tritt sie nicht als Nachfragerin von entgeltlichen Leistungen auf und es handelt sich nicht um ein öffentliches Beschaffungsgeschäft (E. 1b/bb). - Vergibt die SBB AG im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb von Eisenbahnen öffentliche Aufträge, so untersteht sie den Vorschriften des BoeB (E. 1a, 1c/aa). - Die vorliegend ausgeschriebenen Dienstleistungen sind als «integrated telecommunications services» zur Klasse 7526 der CPC-Liste zuzuordnen, welche gemäss Anhang 1 zur VoeB vom sachlichen