Öffentliche Beschaffung im offenen Vergabeverfahren. Geltungsbereich des BoeB. Dienstleistungsauftrag. Positivliste. Nichteintreten. Art. 2 Abs. 2 BoeB. Art. 2a Abs. 2 Bst. b, Art. 3 Abs. 1 VoeB.