{"Signatur": "CH_VB_017", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2004-11-30", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_017_JAAC-69-32--_2004-11-30.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150006926.pdf?ID=150006926", "Checksum": "9281c08cd0ccc4f692bd9f1535a8cb6a"}, "Scrapedate": "2026-04-20", "Num": ["JAAC 69.32 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 30.11.2004 JAAC 69.32 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006 30.11.2004 JAAC 69.32 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici 30.11.2004 JAAC 69.32 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière de marchés publics, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso in materia di acquisti pubblici"}], "ScrapyJob": "446973/70/127", "Zeit UTC": "20.04.2026 01:44:00", "Checksum": "d021c582c19e116924a31b33130e1961", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen 30.11.2004 JAAC 69.32 \r\n\n 2\nin der Ausschreibung enthaltenen Aufgabenbeschrieb sucht die SBB AG einen\nPartner zum Aufbau und Betrieb von «Public Wireless LAN (PWLAN)[2] Access\nPoints[3]». Der Betreiber verpflichtet sich, Standorte und Strecken gemäss\nVorgaben der SBB AG mit PWLAN auszurüsten. Zusätzlich hat die SBB AG\neinen Eigenbedarf an der Nutzung von PWLAN-Diensten. Der Betreiber hat\ndiesen für die ersten zwei Jahre zu gewähren. Am (…) erteilte die SBB AG den\nZuschlag für den Auftrag «Partnerschaft PWLAN» an die X. AG. (…)\nB. Mit Eingabe vom (…) erhebt die Y. AG (nachfolgend Beschwerdeführerin)\ngegen die Erteilung des Zuschlags an die X. AG Beschwerde bei der\nEidgenössischen Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen\n(nachfolgend Rekurskommission, BRK). Die Beschwerdeführerin beantragt,\ndie Zuschlagsverfügung der SBB AG vom (…) sei aufzuheben. (…) Die SBB\nAG stellt in ihrer Stellungnahme den Antrag, auf die Beschwerde sei nicht\neinzutreten. Eventualiter sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen.\n(…) Mit Verfügung vom 23. September 2004 hat der Präsident der BRK das\nVerfahren vorerst auf die Frage der Zuständigkeit der Rekurskommission\nbeschränkt. (…)\nAus den Erwägungen:\n1.a. Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens vom 21. Juni 1999\nzwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen\nGemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens\n(nachfolgend Bilaterales Abkommen Schweiz-Europäische Gemeinschaft [EG],\nSR 0.172.052.68) am 1. Juni 2002 wurden die Anbieter von Dienstleistungen\ndes Schienenverkehrs den Regeln über das öffentliche Beschaffungswesen\nunterstellt (Art. 3 Abs. 2 Bst. d und Abs. 3 Bilaterales Abkommen Schweiz-EG\nsowie Anhang II B). Im Sektorenbereich Eisenbahnen (Bau und Betrieb\nvon Eisenbahnanlagen) sind die SBB AG sowie die anderen Betreiber von\nEisenbahnanlagen, die unter dem beherrschenden Einfluss des Bundes\nstehen, dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche\nBeschaffungswesen (BoeB, SR 172.056.1) direkt unterstellt. Ausgenommen\nsind alle Tätigkeiten dieser Unternehmen, die nicht unmittelbar etwas mit dem\nBereich Verkehr zu tun haben (Art. 2a Abs. 2 Bst. b der Verordnung über das\nöffentliche Beschaffungswesen vom 11. Dezember 1995 [VoeB], SR 172.056.11).\nSo sind bei der SBB AG ausdrücklich ausgenommen Finanzbeteiligungen und\nBeteiligungen an Unternehmen, die nicht unmittelbar im Verkehrsbereich tätig\nsind (Bilaterales Abkommen Anhang II B Anm. 1).\nb.aa. Der vorliegend zu vergebende Dienstleistungsauftrag hat gemäss\nöffentlicher Ausschreibung zum Inhalt den partnerschaftlichen Aufbau\nund Betrieb von Public Wireless LAN (PWLAN [Public Wireless Local Area\nNetwork] = drahtlose Breitband-Datenübertragung im öffentlichen Raum).\nDer Betreiber verpflichtet sich, Standorte und Strecken (Bahnhöfe, Perrons,\nOffice-Bereich, SBB-Begegnungszonen, Zugdepots, Rollmaterial, Strecken)\ngemäss den Vorgaben der SBB AG mit PWLAN auszurüsten. Zusätzlich\nhat die SBB AG einen Eigenbedarf an der Nutzung von PWLAN-Diensten.\nDer Betreiber hat diesen für die ersten zwei Jahre zu gewähren. Aus den\nAusschreibungsunterlagen geht hervor, dass die SBB AG beabsichtigt, ihren\nFahrgästen den mobilen Internetzugang zu ermöglichen, indem sie Anbietern\nvon PWLAN den kontrollierten Zugang zu ihren Standorten gewährt. Die\nSBB AG will nicht selber als Betreiberin auftreten, deshalb sucht sie eine\n\n"}