1 Öffentliche Beschaffung im selektiven Verfahren. Planungswettbewerb (Projektwettbewerb). Ausschreibung. Beschränkung der Zahl der Anbieter, die ein Angebot einreichen dürfen. Eignungskriterien. Präqualifikation. Ermessen. Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 9 und Art. 15 Abs. 4 BoeB. Art. 42 Abs. 1 Bst. b VoeB. - Ob sich eine Beschränkung der Teilnehmerzahl rechtfertigt, ist nach der Komplexität der durchzuführenden Beschaffung und dem Wert des zu vergebenden Auftrags zu beurteilen.