Bei der Anforderung Nr. 52 (Betrieb auf der VBS-Plattform X.) führte die Beschwerdegegnerin aus, die Applikation ITR XXI Kdo Rekr als Java-Lösung, entwickelt mittels Novell (SilverStream) exteNd, könne auf der X.-VBS-Plattform, d. h. einer Unix-Plattform, betrieben werden. Die Anforderung Nr. 75 (Voraussetzung der Entwicklungsumgebungen X. für Erweiterungen/Entwicklungen) wurde als teilweise erfüllt bezeichnet und ausgeführt, die Applikation ITR XXI LP Kdo Rekr werde mittels Novell (SilverStream) exteNd realisiert, welche seinerseits über ein EDI/XML-X.-Interface verfüge.