Es ist allseits unbestritten, dass die Beschwerdegegnerin für die Realisierung von ITR XXI Kdo Rekr nicht - wie in der öffentlichen Ausschreibung und im Pflichtenheft (nicht aber in der Fragebeantwortung) noch ausdrücklich verlangt - das Standardwerkzeug «X.-Tool» einzusetzen beabsichtigt, sondern das Entwicklungswerkzeug Novell (SilverStream) extedNd. Für die Zulässigkeit dieser Alternativlösung berufen sich BBL und Beschwerdegegnerin auf die erwähnte Fragebeantwortung. Danach seien die Anbieter nicht verpflichtet gewesen, das X.-Tool zu verwenden, sondern sie hätten lediglich die Integration und Kompatibilität mit den bereits vorhandenen X.-Komponenten sicherstellen müssen.