Die Zusammenfassung der gestellten Fragen und der gegebenen Antworten ist allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen verlangt hatten, zugestellt worden, d. h. es standen allen Anbietern die gleichen Informationen zur Verfügung. Ausser der Beschwerdegegnerin haben drei weitere Anbieter, also die Mehrheit, nicht das Standardprodukt X., sondern eine selbst entwickelte Lösung, zum Teil in Verbindung mit dem Einsatz von P.-Komponenten, angeboten (Evaluationsbericht, S. 16). Auch die Beschwerdeführerin hat die Fragebeantwortung rechtzeitig erhalten und von ihr Kenntnis genommen, wie aus der Beschwerde hervorgeht.