Die Anbieter hatten nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen (Pflichtenheft) die Möglichkeit, schriftlich Rückfragen zu stellen. Auf die Frage Nr. 46, ob ITR XXI Kdo Rekr auch mit einem unabhängigen Entwicklungs-Werkzeug realisiert werden könne, welches über standardisierte X.-Integrationsmodule verfüge, oder ob zwingend das Standardwerkzeug X.-Tool eingesetzt werden müsse, hielt das BBL fest, dass Alternativvorschläge im Groblösungskonzept des Lieferanten möglich seien. b.