die Erfüllung war nachzuweisen. Bei den Anforderungen hatten die Anbieter nähere Angaben über den Erfüllungsgrad (erfüllt, teilweise erfüllt, nicht erfüllt) zu machen. Der Anforderungskatalog diente dem Auftraggeber zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums «Erfüllung der Anforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen». Verschiedene dieser Anforderungen bezogen sich auf die Standard Software X. Gemäss Anforderung Nr. 1 sollte ITR XXI Kdo Rekr als Basis diese Software verwenden, und gemäss Anforderung Nr. 2 sollten die Funktionalitäten «mehrheitlich durch Produkt X. abgedeckt werden. Hierzu ist eine klare Aussage über den prozentualen Anteil pro Anforderung