5 habe, obgleich diese das wichtigste Zuschlagskriterium, nämlich die Erfüllung der Anforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen, nicht erfüllt habe, offensichtlich von den publizierten Zuschlagskriterien abgewichen. a. In Bezug auf die vorliegend relevanten Vorgaben der Ausschreibung ist Folgendes festzustellen: aa. Die öffentliche Ausschreibung enthielt in Ziff. 2.5 einen detaillierten Produktebeschrieb. Darin wurde u. a. festgehalten, dass das Informatiksystem die Funktionen und Bedürfnisse der Basisprozesse des Kommandos Rekrutierung abdecken müsse. Es gehe um die Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich Standard (Produkt X.) und individuelle