Sie verlangt deren baldige Abweisung in allen Punkten. F. Mit Vernehmlassung vom 13. November 2003, die innert der antragsgemäss um einen Monat erstreckten Frist eingereicht worden ist, beantragt das BBL, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Eventuell sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung der aufschiebenden Wirkung sei vollumfänglich abzuweisen. Aus den Erwägungen: 1. (…) e.aa.